Unsere Wehr

„Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“

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Die Gemeinde Wittnau
Die Gemeinde Wittnau liegt südlich 7 Km von Freiburg im Breisgau zwischen dem Schönberg im Westen und dem Schwarzwaldanstieg im Osten im Hexental. Wittnau ist ein anerkannter Erholungsort. Die Höhenlage beträgt 450-650 m ü.d.M. Die Verkehrsanbindung erfolgt über die L122, Merzhausen – Wittnau – Ehrenkirchen. Wittnau ist eine Wohngemeinde. Es gibt keine Industrie, nur kleinere Handwerksbetriebe. Insgesamt gibt es 3 Gaststätten, davon eine mit Beherbergung, ein Kindergarten, eine Grundschule sowie eine Kurklinik.

Einwohnerstand am 01.08.14  : 1.443 (724 m / 719 w)
Bestand an Kfz                        :    930

[es folgt ein Auszug aus der Beschreibung und Konzeptionsplanung für die Feuerwehr Wittnau vom 03.03.2005]

2.1 Darstellung der Feuerwehr
In § 3 Abs. , 1 und 2 des Feuerwehrgesetzes ist die Pflicht der Gemeinde für eine leistungsfähige Feuerwehr geregelt: Pflichtaufgabe jeder Gemeinde ist es, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, „leistungsfähige Feuerwehr, mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst

  • Aufzustellen,
  • Auszurüsten und
  • zu unterhalten.

Sie trägt die Kosten für die Ausbildung, die Ausrüstung und die Unterbringung.“ Brandschutz gehört nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur staatlichen Daseinsvorsorge und ist deshalb bei allen Planungen und Entscheidungen vorrangig zu betrachten.

2.2 Aufgaben der Feuerwehr nach §2 Feuerwehrgesetz

2.2.1 Pflicht-Aufgaben (§2 Abs. 1 FWG)
„Die Feuerwehr hat bei Bränden und öffentlichen Notständen die durch Naturereignisse Einstürze, Unglücksfälle und dgl. verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzeln und das Gemeinwesen von hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.“ Bei diesen abschließend aufgeführten Aufgaben hat die Feuerwehr keinen Entscheidungs- spielraum, sie muss nach Alarmierung oder Aufforderung tätig werden.

2.2.1 Kann-Aufgaben (§2 Abs. 2 FWG)
„Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen werden und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitswachdienst in Theatern, Versammlungen ,  Ausstellungen und Märkten beauftragt werden.“
Die Feuerwehr der Gemeinde Wittnau hat eine ganze Reihe von Kann-Aufgaben zu bewältigen :

  • Beseitigen von Ölspuren,
  • Einsätze bei Wasserrohrbrüchen,
  • Einsätze nach Unwettern,
  • Einsätze zur Umsiedlung oder Beseitigung von Wespen- und Hornissennestern (Aufgrund einer gemeindlichen Regelung sind diese Einsätze in den letzten Jahren auf ein Minimum beschränkt und werden überwiegend von privaten Anbietern erledigt, die Feuerwehr wird nur noch im Notfall bei unmittelbarer Gefährdung z.B. von Kindern tätig),
  • Überflutete Fahrbahnen nach Starkniederschlägen,
  • Sichern von Fenster und Türen,
  • Öffnen von Wohnungen mit der Polizei,
  • Suche von Personen als Amtshilfe für die Polizei,
  • Ausleuchten von Unfallstellen nach Verkehrsunfall zur Spurensicherung und
  • Hilfeleistung bei überfluteten Kellern und Wohnungen z.B. nach starken Niederschlägen etc.

2.2.3 Mitarbeit in kulturellen Leben der Gemeinde
Die Feuerwehr wird während des gesamten Jahres immer wieder für die Gemeinde, die örtlichen Vereine und der Kirche unterstützend tätig, teilweise ist sie selbst aktiv an kulturellen Veranstaltungen beteiligt. So z.B. bei

  • Aufklärungsaktionen zur Brandschutzwoche,
  • Brandschutzerziehung im Kindergarten und Grundschule,
  • Dorfhock,
  • Tag der offenen Tür,
  • Absperrdienste bei Radrennen, Kirchenprozessionen, St.Martinsumzüge und
  • Volkstrauertag.

2.3 Gemeinde
Im Durchschnitt ist von ca. 25-35 Einsätzen im Jahr auszugehen. Die Zahl der Einsätze, insbesondere die der technischen Hilfeleistungseinsätze ist steigend und liegt entsprechend im bundesweiten Trend. Zur Zeit ist die Berufsfeuerwehr Freiburg nach einer bestehenden Alarm- und Ausrückeordnung automatisch für Verkehrsunfälle mit Menschenrettung eingeteilt und rückt gleichzeitig mit der örtlichen Feuerwehr zur Einsatzstelle aus. Auch bei Brandeinsätzen gilt eine bestehende Alarm- und Ausrückeordnung. Je nach Alarmierungsstichwort werden die Nachbarwehren alarmiert und unterstützen bzw. ergänzen sich gegenseitig. Starke Schwankungen der Einsatzzahlen können insbesondere durch Unwettereinsätzen, wie z.B. nach dem Orkan am 26. Dezember 1999 erfolgen. Die Feuerwehr ist bei diesen Einsätzen oftmals bis zur Grenze der zumutbaren Belastung, manchmal über mehrere Tage gefordert. Grundsätzlich handelt es sich bei solchen Unwettereinsätzen um eine `Kann-Aufgabe´der Feuerwehr, solange es kein öffentlicher Notstand ist. Die Feuerwehr und die Gemeinde sehen es jedoch als Verpflichtung, den Bürgern der Gemeinde mit ihrer Feuerwehrorganisation und deren technischer Möglichkeiten im Rahmen des auch für die Feuerwehr und die Gemeinde zumutbaren Maßes nach solchen Ereignissen Hilfe zu leisten. Aber nicht nur bei Unwetter, auch bei schon zahlreichen Großbränden im Hexental war die Feuerwehr Wittnau schon mehrere Tage gefordert.

2.4 Aufbau und Organisation der Feuerwehr Wittnau

2.4.1 Gründung
Sehen  Sie hierzu die extra Seite zur Geschichte unserer Wehr.

2.4.1.1 Die Feuerwehr Wittnau besteht zur Zeit aus:

Gesamtzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen : 28
Gesamtzahl der Jugendfeuerwehrmitglieder : 9
Mitglieder in der Ehrenabteilung : 7
Bambini Feuerwehr : 12

2.4.1.3. Ehrenkommandanten der Feuerwehr Wittnau
Karl Gutgsell
Franz Buttenmüller

2.4.2. Führung der Feuerwehr Wittnau
Kommandant                 : Ralf Waßmer
Stellv. Kommandant     : Robert Kovács

Bambinifeuerwehr
Bambini-Leiterin: Tina Weber
gegründet 01.11.2004
Sehen Sie hierzu die extra Seite zur Bambinifeuerwehr .

2.4.3 Jugendfeuerwehr
Jugendwart-Team: Michael Hermann, Sandra Kraft, Ralf Waßmer
gegründet 01.12.1982
Sehen Sie hierzu die extra Seite zur Jugendfeuerwehr .

2.4.4 Ehrenabteilung
Alterskommandant: Franz Schmidt
gegründet April 1990
Sehen  Sie hierzu die extra Seite zur Ehrenabteilung

2.5.1.2 Erworbene Leistungsabzeichen Baden-Württemberg
Das Feuerwehr-Leistungsabzeichen des Landes Baden-Württemberg wird in 3 Stufen erworben. Jede Stufe setzt dabei den Erwerb der vorhergehenden Stufe voraus. Geprüft wird bei der Leistungsübung vor allem die Leistungsfähigkeit der Löschgruppe bei einem Löscheinsatz und einer Aufgabe der technischen Hilfeleistung, bei der Stufe Gold zusätzlich noch mit einer theoretischen Prüfung das Wissen aus allen Gebieten des Feuerwehreinsatzes. Die Prüfung erfolgt innerhalb einer max. Zeitvorgabe und der Anrechnung von Fehlerpunkten bei den handwerklichen Arbeiten.Bisher hat folgende Anzahl von Gruppen das Feuerwehrleistungsabzeichen erworben:

  • Bronze    :    6 Gruppen
  • Silber      :    5 Gruppen
  • Gold       :    2 Gruppen

Weitere Ausbildungen, die zusätzlich zu den üblichen Lehrgänge absolviert wurden:

  • Teilnahme der Atemschutzgeräteträger an der praktischen Ausbildung in Brandübungscontainer (Raumtemp. ca. 700 C)
  • Teilnahme am Verkehrssicherheitstraining mit Einsatzfahrzeugen, veranstaltet von der Verkehrsfachschule und dem GUV
  • Teilnahme der Atemschutzgeräteträger an der jährlich vorgeschriebenen Belastungsübung in der Atemschutz-Übungsanlage Freiburg-Hochdorf

 

Kommandant Ralf Waßmer

Kontakt: über unser Kontaktformular